Atelier Johanna Leipold

Für den Inhalt verantwortlich:

 

ATELIER JOHANNA LEIPOLD
Kurzheim 23, 8793 Trofaiach-Gai, AT

johanna.leipold@aon.at
Tel. Austria National +43 3847 3117
Mobil Phone Austria   +43 676 4770426

 

Dem Nutzer ist es verboten, sämtliche von Atelier Johanna Leipold im Internet veröffentlichten Dokumente zu kopieren, auszudrucken und weiterzugeben, sofern diese Inhalte geistiges Eigentum von Johanna Leipold sind. Eine weiterführende Nutzung ist nicht gestattet, so lange dies nicht anders vermerkt ist oder eine explizite Erlaubnis zu einer weiterführenden Nutzung vorliegt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Urheberrecht

1.1 Urhebererklärung

Die Künstlerin versichert, dass sich das Werk in ihrem alleinigen Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist. Sie  versichert darüber hinaus, dass das Werk ihre eigenständige Arbeit ist.

1.2 Nutzung und Verwertung

Jede Nutzung und Verwertung des Werkes ist nur nach Unterrichtung und mit Zustimmung der Künstlerin erlaubt und gilt nur für den vereinbarten Zeitraum und Zweck.

Mit dem Besitz des Werkes sind - sofern nicht anders vereinbart - keine Verwertungs- oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden; dies gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen.

1.3 Namensnennung

Bei jeder Nutzung des Werkes ist der Name der Künstlerin
(Urheber) zu nennen.

1.4 Angemessene Vergütung

Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes hat die Künstlerin  Anspruch auf angemessene Vergütung.

1.5 Veröffentlichungen

Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Werkes bedürfen des Einverständnisses der Künstlerin.

Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u. a.) dürfen nur mit Einverständnis der auf den Unterlagen genannten Künstlerin und unter Nennung ihres  Namens veröffentlicht werden.

1.6 Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung

Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung über das Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog.

1.7 Folgerecht/Zugangsrecht

Das Folgerecht und das Zugangsrecht werden anerkannt. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, soweit zumutbar, dem Künstler das verkaufte Werk vorübergehend zur Nutzung (z. B. für Ausstellungen, Retrospektiven usw.) zu überlassen.

2. Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien

2.1 Übergabe des Werkes

Die Künstlerin ist verpflichtet, das Werk zum vereinbarten Termin, in einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet zu
übergeben.

2.2 Präsentation / Technische Voraussetzungen

Über Art und Umfang der Präsentation entscheiden Künstlerin und Nutzer einvernehmlich.

2.3 Veranstaltungen

Ist für die Präsentation des Werkes die Anwesenheit der Künstlerin zu einer Veranstaltung gewünscht, so ist sie dazu bereit, sofern der Termin rechtzeitig vereinbart wurde. Auf die Anwesenheit der Künstlerin ist in allen Werbematerialien hinzuweisen.

2.4 Publikationen/Katalog

Die Kosten für die Gestaltung und Herstellung sämtlicher Publikationen werden von dem Nutzer getragen. Die Festlegung der Höhe der Auflage sowie die Ausführung und Herstellung der Publikationen und/oder des Kataloges erfolgt in Absprache und im Einvernehmen beider Vertragspartner. Die Künstlerin erhält einen angemessen hohen Teil der Auflage kostenlos zur eigenen Verfügung.

2.5 Haftung

Die Künstlerin haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.

 

2.6 Garantie/Reparatur

Garantieleistungen der Künstlerin sind ausgeschlossen.

2.7Vernichtung/Zerstörung/Diebstahl/Beschädigung/witterungsbedingte Schädigung

Der Nutzer trifft alle erforderlichen, technisch möglichen und zumutbaren Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl usw. am Werk zu verhindern.

Bei einer Vernichtung oder Zerstörung des Werkes ist der Nutzer bzw. der Eigentümer verpflichtet, die Künstlerin unverzüglich zu unterrichten; das Recht der Künstlerin zur Geltendmachung eines Schadenersatzes wird hierdurch nicht berührt.

2.8 Beabsichtigte Vernichtung durch den Eigentümer

Bei beabsichtigter Vernichtung des Werkes ist der Eigentümer verpflichtet, die Künstlerin vorab zu unterrichten und mit ihr eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen, z. B. das Werk kostenfrei zurückzugeben.

2. 9 Rückgabe des Werkes

Wird das Werk dem Nutzer nur vorübergehend überlassen, so ist er verpflichtet, es nach Vertragsende unverzüglich und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.

Eine Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der Einwilligung der Künstlerin. Ein für die Überlassung vereinbartes Honorar erhöht sich in diesem Fall zeitanteilig; der Erhöhungsbetrag wird mit Beginn der Verlängerung fällig.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Zahlungsfrist

Sämtliche Ansprüche der Künstlerin auf Zahlung sind fällig je zur Hälfte bei Vertragsabschluss und bei Erbringung der von der Künstler in geschuldeten Leistung. Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen.

3.2 Mehrwertsteuer

Die Künstlerin ist als KleinunternehmerIn nicht steuerpflichtig.

3.3 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung sowohl des Gesamtpreises als auch der Vergütungen für zusätzliche Leistungen der Künstlerin verbleibt das Kunstwerk iin ihrem Eigentum .

4. Aufhebung und Kündigung von Verträgen

4.1 Form

Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.

4.2 Aufhebung/Kündigung durch den Nutzer

Im Falle der Aufhebung/Kündigung durch den Nutzer wird ein Honorar für die nicht zur Nutzung übernommene Arbeit fällig; es beträgt mindestens 50 Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich der nachgewiesenen Materialkosten.

4.3 Absage im Krankheitsfall

Bei einer Absage wegen Krankheit des Künstlers ist ein ärztliches Attest beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen.

5. Sonstige Vereinbarungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages undurchführbar sein, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages nicht. Es gilt dann diejenige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken dieses Vertrages.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt, soweit gesetzlich zulässig, der Wohnsitz der Künstlerin als vereinbart.

Aktuelles

21. bis 25. April 2010:

CIGE / China International Gallery Artfair

mit

2010 / Aufnahme ins Galerieprogramm der LDX Gallery Beijing

 

22.05.2010 bis 18.06.2010

LDX Gallery Peking, Ausstellung der aufgenommenen Artodrome-Künstler

 

26.06.2010 bis 10.07.2010

5 Jahre Galerie Artodrome BRD

Jubiläumsausstellung

Gelistet bei artnet

 

Aufgenommen in die Linksammlung der Agora Gallery New York

 


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Datenerfassung ab 14.02.2010


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